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1A Pflege Qualitätssicherung ist ein sehr wichtiger Punkt für uns.

Als Grundlage für die Qualitätssicherung in einem Betreuungsverhältnis dient eine detaillierte Pflegeanamnese (ausführliche Erhebung aller pflege und betreuungsrelevanten Details des Pflegebedürftigen), welche vor Beginn der Betreuung von unseren diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen erhoben wird.

Die diplomierten Pflegefachkräfte schulen bei Betreuungsbeginn die PersonenbetreuerInnen und stellen eine schriftliche Pflegedelegation aus, sollte es beim Pflegebedürftigen pflegerische Tätigkeiten geben. Auf dieser Art und Weise können die PersonenbetreuerInnen pflegerische Tätigkeiten übernehmen und arbeiten dadurch gesetzeskonform.

Je nach Bedarf, aber mindestens einmal im Quartal führen unsere diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Qualitätsvisiten beim Klienten durch, um sicherzustellen, dass die Arbeit unserer PersonenbetreuerInnen zufriedenstellend ist und unser Betreuungsangebot laufend für Sie optimiert werden kann. 

Als Maßstab für die Umsetzung gilt dabei einerseits der österreichische Qualitätsstandard in der Pflege sowie anderseits das Ziel, ein ungestörtes Betreuungs- bzw. Naheverhältnis zwischen Personenbetreuerin und Klient zu fördern.