Navigation überspringen Sitemap anzeigen

24 Stunden Betreuung in Wien Leistungsübersicht der 1A Pflege

Unsere Aufgabe im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ist die Intervention der Betreuungskräfte und die Sicherstellung der fachkundigen Betreuung unserer Klienten und Klientinnen. 

Betreuungskräfte sind selbständig tätig, haben in Österreich das Gewerbe der Personenbetreuung angemeldet und richten sich nach den gültigen Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes (HBeG) sowie der Gewerbeordnung 1994.

Die Betreuungskräfte sind in Österreich kranken-, pensions- und unfallversichert und entrichten selbst ihre Beiträge sowie Steuern und sonstige Abgaben.

Zudem ist der Tätigkeitsumfang von PersonenbetreuerInnen gesetzlich genau geregelt.

Zu den zulässigen Tätigkeiten im Bereich der Personenbetreuung gehören:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen:
    • Zubereitung von Mahlzeiten
    • Reinigungstätigkeiten
    • Haushaltsarbeiten
    • Versorgung von Pflanzen und Tieren
    • Wäscheversorgung
    • Besorgungen und Botengänge
  • Unterstützung bei der Lebensführung und im Alltag:
    • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
    • Hilfestellung bei der Gestaltung des Tagesablaufs
  • Gesellschafterfunktion:
    • Konversation
    • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
    • Förderung gesellschaftlicher Kontakte

Des Weiteren fällt die Führung des Haushaltsbuches in den Tätigkeitsbereich der Personenbetreuung. Für eine lückenlose Verfolgung werden alle für die betreute Person getätigten Ausgaben in dem Haushaltsbuch aufgezeichnet. Zudem übernehmen PersonenbetreuerInnen die praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel.

Stellt ein Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson fest, dass medizinische Indikationen vorliegen, die die Durchführung der oben genannten Tätigkeiten durch Betreuungskräfte nicht zulassen, dürfen diese ohne entsprechende Anordnung von Betreuungskräften nicht mehr durchgeführt werden.